Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Beitragserhebung
Die Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind:
- das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07. August 1991
(GVBl. Nr. 17 S. 329), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September
2000 (GVBl. Nr. 10 S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes
vom 17.12.2004 (GVBl. Nr. 22 S. 889).
Danach sind die Gemeinden und Landkreise einerseits berechtigt,
Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben zu erheben (§ 1) andererseits
werden sie ermächtigt, diese Abgaben aufgrund von besonderen
Satzungen zu erheben (§ 2).
- das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)
vom 11. Juni 1992 (GVBl. Nr. 14 S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Nr. 8 S. 290).
Mit diesem Gesetz wird gemäß § 2 festgelegt, dass für
die Beteiligung von Zweckverbänden an der kommunalen Gemeinschaftsarbeit
die gleichen Bestimmungen gelten wie für die ihnen angehörenden
Gemeinden und Landkreise. Damit finden die Bestimmungen des ThürKAG auch
für den Zweckverband Anwendung.
Speziell für die Aufgaben und Befugnisse der Zweckverbände wurde
in diesem Gesetz ein separater Teil verankert (4. Teil mit 1. bis 4. Abschnitt).
- Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung
-ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert
durch das Thüringer Haushaltsstrukturgesetz vom 10.02.2005 (GVBl. Nr.
3 S. 58).
Nach § 1 dieses Gesetzes steht den Gemeinden in ihrem Gebiet die Erfüllung
aller örtlichen öffentlichen Aufgaben zu, soweit nicht Gesetze etwas
anderes bestimmen. Nach § 2 gehören dazu unter anderen auch die
Versorgung mit Wasser sowie die Abwasserbeseitigung und -reinigung.
- beitragsrelevante Satzungen des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda,
- Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda (Entwässerungssatzung
- EWS -), veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz
Nr. 02/2003 vom 17. Januar 2003 und 1. Satzung zur Änderung der EWS,
veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 11/2003
vom 14. Juli 2003,
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des
Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda vom 26. Juni 2003, veröffentlicht
im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 11 vom 14. Juli 2003,in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 15. August 2007, veröffentlicht
im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 14 vom 28. August 2007.
Den Wortlaut dieser Satzungen finden Sie unter Satzungen.