Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda

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Zwei Kinder auf einer Wasserrutsche
Bach im Wald

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Beitragserhebung

Die Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind:

  • das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. Nr. 17 S. 329), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10 S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. Nr. 22 S. 889).

    Danach sind die Gemeinden und Landkreise einerseits berechtigt, Beiträge, Gebühren und sonstige Abgaben zu erheben (§ 1) andererseits werden sie ermächtigt, diese Abgaben aufgrund von besonderen Satzungen zu erheben (§ 2).

  • das Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. Nr. 14 S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Nr. 8 S. 290).

    Mit diesem Gesetz wird gemäß § 2 festgelegt, dass für die Beteiligung von Zweckverbänden an der kommunalen Gemeinschaftsarbeit die gleichen Bestimmungen gelten wie für die ihnen angehörenden Gemeinden und Landkreise. Damit finden die Bestimmungen des ThürKAG auch für den Zweckverband Anwendung.

    Speziell für die Aufgaben und Befugnisse der Zweckverbände wurde in diesem Gesetz ein separater Teil verankert (4. Teil mit 1. bis 4. Abschnitt).

  • Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch das Thüringer Haushaltsstrukturgesetz vom 10.02.2005 (GVBl. Nr. 3 S. 58).

    Nach § 1 dieses Gesetzes steht den Gemeinden in ihrem Gebiet die Erfüllung aller örtlichen öffentlichen Aufgaben zu, soweit nicht Gesetze etwas anderes bestimmen. Nach § 2 gehören dazu unter anderen auch die Versorgung mit Wasser sowie die Abwasserbeseitigung und -reinigung.

  • beitragsrelevante Satzungen des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda,
    • Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda (Entwässerungssatzung - EWS -), veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 02/2003 vom 17. Januar 2003 und 1. Satzung zur Änderung der EWS, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 11/2003 vom 14. Juli 2003,

    • Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda vom 26. Juni 2003, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 11 vom 14. Juli 2003,in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15. August 2007, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz Nr. 14 vom 28. August 2007.

Den Wortlaut dieser Satzungen finden Sie unter Satzungen.

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Zeulenroda

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07937 Zeulenroda-Triebes
Fon: 036628/88-0
Fax: 036628/88-166
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