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AllgemeinesZV WAZDie Gründungsversammlung des Zweckverbandes hat am 01.Februar 1992 auf der Grundlage des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 und des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 die Verbandssatzung beschlossen. Die damalige zuständige Rechtaufsichtsbehörde, das Thüringer
Innenministerium, hat die Verbandssatzung am 02.Dezember 1993 genehmigt. Sie
wurde am 27.Dezember 1993 im Thüringer Staatsanzeiger öffentlich bekannt
gemacht. Als ein Ergebnis dieser Überprüfung wurde in Absprache mit den Rechtsaufsichtsbehörden eine Sicherheitsneugründung des Verbandes unter Berücksichtigung des Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes, Az. 4 N 472/00 vom 18. Dezember 2000 sowie des konkretisierenden Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes, Az. 4 KO 199/00 vom 8. Oktober 2001 in die Wege geleitet. Nach erfolgter Sicherheitsneugründung wurde die genehmigte Verbandssatzung am 10. Dezember 2002 im Amtsblatt des Landkreises Greiz veröffentlicht. Damit gilt der Verband ab 11. Dezember 2002 als wirksam neu gegründet. [ 8 nach oben ]
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