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Archiv
Autor: WAZ-Werke
Artikel vom 01.05.2017

Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda (Zweckverband WAZ) beschloss in ihrer Sitzung am 26.01.2017 die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).

Die Neufassung war aus zwei Gründen erforderlich geworden: Der Zweckverband WAZ hat sein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) turnusmäßig fortgeschrieben und an die prognostizierte Entwicklung des Verbandsgebietes (Bevölkerungsrückgang, neue Baugebiete, Bebauung von Grundstücken, geänderte Abwasserentsorgung usw.) angepasst.
Des Weiteren hatte das Verwaltungsgericht Gera in einem Klageverfahren Zweifel an der Wirksamkeit der alten Beitragssatzung geäußert. Die Geraer Richter hatten u. a. eine vorteilsgerechte Abstufung der Beitragssätze nach der jeweiligen Anschlussart (z. B. Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage, Einleitung von vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation ohne zentrale Abwasserbehandlung, lediglich Entsorgung des Fäkalschlamms aus privaten Grundstückskläranlagen und Behandlung in der Zentralkläranlage) und eine detailliertere Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücke gefordert.  

Der Zweckverband WAZ setzte alle richterlichen Hinweise um und erstellte eine neue Globalberechnung der einmalig von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern zu zahlenden Abwasserbeiträge.

Die neugefasste BGS-EWS unterscheidet folgende Anschlussarten:

  • Bei Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage sind künftig 1,52 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche fällig; bisher lag der Beitragssatz hier bei 1,50 € pro m².
  • Bei Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage und ohne mögliche öffentliche Niederschlagswasserentsorgung schlagen 1,25 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche zu Buche.
  • Für die Einleitung von vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation ohne zentrale Abwasserbehandlung sind 1,15 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche zu zahlen.
  • Und für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus privaten Grundstückskläranlagen und Behandlung des Räumgutes in der Zentralkläranlage fallen 0,10 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche an.

Der geringe Anstieg des Beitragssatzes von 1,50 € pro m² um 0,02 € pro m² auf 1,52 € pro m² ist vor allem auf erhöhte Baukosten und deutlich verminderte Fördermittel des Freistaates Thüringen zurückzuführen.

Die in der BGS-EWS ebenso festgesetzten Gebührensätze der Abwasserbeseitigung beließ der Zweckverband WAZ unverändert. Die Satzungsänderung wird also keine Auswirkung auf die Jahresverbrauchsabrechnung und die in diesem Jahr zu zahlenden Abschlagszahlungen haben.  

Der Zweckverband WAZ legt die Neufassung der BGS-EWS nunmehr dem Landratsamt Greiz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Nach erteilter Genehmigung wird die Satzung im Amtsblatt des Landkreises Greiz öffentlich bekannt gemacht. Sie soll am 01.04.2017 in Kraft treten. Mit einer Veranlagung der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer ist frühestens im II. Halbjahr 2017 zu rechnen.  

Für weitere Auskünfte zum Satzungserlass und zur Beitragserhebung stehen die Mitarbeiter der Abteilung Beitragswesen des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda zur Verfügung.

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  • Wasserversorgungs- und
    Abwasserbehandlungswerke Zeulenroda
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