Haushaltssatzung für 2022 beschlossen und genehmigt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2021 einstimmig die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Greiz am 15.12.2021 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 14.01.2022 im Amtsblatt für den Landkreis Greiz. Damit ist der Zweckverband zum Jahresbeginn arbeitsfähig und kann notwendige Investitionsmaßnahmen ausschreiben und durchführen.
Der Wirtschaftsplan sieht für das Wirtschaftsjahr 2022 Ausgaben für bauliche Investitionen in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro vor. Davon entfallen rund 1,7 Mio. Euro auf den Betriebszweig Trinkwasserversorgung und rund 2,8 Mio. Euro auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.
Die wertmäßig größten geplanten Baumaßnahmen im Betriebszweig Trinkwasserversorgung stellen der Neubau des Hochbehälters Weckersdorf (350 T€ netto) sowie die weitere Erschließung des Wohngebietes Auma-West (200 T€ netto) dar.
Im Betriebszweig Abwasserbeseitigung steht der Anschluss weiterer Gebiete an zentrale Kläranlagen im Vordergrund. So sollen weitere Bauabschnitte der Maßnahmen
- „Anschluss Unterer Ort Langenwetzendorf“ (740 T€),
- „Anschluss Auma-West“ (600 T€) und
- „Ausbau Ortsnetz Tegau“ (300 T€)
durchgeführt werden.
Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt rund 2,5 Mio. Euro erforderlich.
Der Wirtschaftsplan kann im Kundenzentrum des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda, Salzweg 3, 07937 Zeulenroda-Triebes zu den Sprechzeiten eingesehen werden.