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Aktuelles
Autor: WAZ-Werke
Artikel vom 03.12.2018

Information des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda

Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda kalkuliert die für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung berechneten Gebühren- und Abgabesätze in mehrjährigen Bemessungszeiträumen. Da die aktuelle Kalkulationsperiode Ende des Jahres 2018 ausläuft, musste die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 01.11.2018 über die Entgelthöhe im künftigen Bemessungszeitraum entscheiden. Trotz vorgesehener Ausnutzung weiterer Einsparpotentiale und Umsetzung umfangreicher Effizienzprogramme prognostizierte der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda für den kommenden dreijährigen Kalkulationszyklus (01.01.2019 bis 31.12.2021) eine Kostensteigerung. Diese ist insbesondere auf den erhöhten Reparaturbedarf des Leitungs- und Kanalnetzes, umfangreiche Investitionen in die Trink- und Abwasseranlagen bei stetig steigenden Baupreisen, strengere Umweltanforderungen sowie auf gestiegene Material-, Energie- und Personalkosten zurückzuführen. Um den kostendeckenden Betrieb der Unternehmenszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sicherzustellen, kommt der Zweckverband nach einer mehrjährigen Phase konstanter Preise an einer Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren nicht vorbei. Die einzelnen Gebührensätze werden je nach Anschlusssituation erhöht.

Im Bereich der Trinkwasserversorgung wird der Grundgebührensatz für einen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss (Qn) von 2,5 m³/h bzw. Dauerdurchfluss (Q3) von 4 m³/h ab dem 01.01.2019 von 8,03 € brutto auf 10,17 € brutto pro Monat angehoben. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers wird hingegen beibehalten (2,16 €/m³ brutto).

Im Bereich der Abwasserbeseitigung wird beispielsweise ab dem 01.01.2019 der Grundgebührensatz für die Einleitung von Schmutzwasser mit Behandlung in einer Zentralkläranlage bei einem Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss (Qn) von 2,5 m³/h bzw. Dauerdurchfluss (Q3) von 4 m³/h von 7,50 € auf 9,50 € pro Monat angepasst. Darüber hinaus wird die Einleitungsgebühr für nicht vorgereinigtes Schmutzwasser von 2,49 €/m³ auf 2,70 €/m³ erhöht. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser mit anschließender Behandlung in einer Zentralkläranlage beträgt ab dem 01.01.2019 jährlich 0,45 € pro Quadratmeter befestigte Grundstücksfläche (statt bisher 0,39 €).

Abhängig vom Trinkwasserbezug und der entsorgten Schmutzwassermenge sowie der entwässerten Grundstücksfläche wird sich die jährliche Verbrauchsabrechnung bei einem typischen Eigenheim und durchschnittlicher Haushaltsgröße um ca. 6,20 € pro Monat erhöhen. Im Vergleich zu anderen ostthüringer Zweckverbänden werden die Gebührensätze im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda in der nächsten Kalkulationsperiode im Mittelfeld liegen.

Eine detaillierte Gebührenübersicht kann auf der Homepage des Zweckverbandes unter www.zv-waz.de abgerufen werden. Außerdem erhalten alle Kunden mit der Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2019 eine Information zu den aktuellen Gebührensätzen.

Zeulenroda-Triebes, 14.11.2018

gez. Kai Dittmann
Verbandsvorsitzender

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