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Archiv
Autor: WAZ-Werke
Artikel vom 09.07.2020

Kundeninformation zur befristeten Umsatzsteuersenkung

Mit der Verabschiedung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Höhe der Trinkwassergebühren des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda, hier reduziert sich die zu erhebende Umsatzsteuer von 7 Prozent auf 5 Prozent. Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda gibt diese Entlastung selbstverständlich vollständig an seine Kunden weiter.

Die Vorgehensweise ist hierbei wie folgt:

  • Unsere Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.
  • Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresendabrechnung für 2020 berücksichtigt.
  • Die festgesetzten monatlichen Abschläge bleiben bis zur Endabrechnung für das Jahr 2020 weiterhin gültig. Eine Anpassung ist, in Abstimmung mit den Finanzbehörden, nicht erforderlich.
  • Eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 ist nicht notwendig, somit müssen keine Zählerstände zum 30.06.2020 gemeldet werden.

Da im Bereich Abwasser keine Umsatzsteuer anfällt, bleiben die Gebühren im Abwasserbereich unverändert.

Bereitschaftsdienst

036628 88-0
  • Wasserversorgungs- und
    Abwasserbehandlungswerke Zeulenroda
  • Salzweg 3
  • 07937 Zeulenroda-Triebes
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