Artikel vom 09.07.2020
Kundeninformation zur befristeten Umsatzsteuersenkung
Mit der Verabschiedung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Höhe der Trinkwassergebühren des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda, hier reduziert sich die zu erhebende Umsatzsteuer von 7 Prozent auf 5 Prozent. Der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda gibt diese Entlastung selbstverständlich vollständig an seine Kunden weiter.
Die Vorgehensweise ist hierbei wie folgt:
- Unsere Kunden müssen nicht selbst aktiv werden.
- Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresendabrechnung für 2020 berücksichtigt.
- Die festgesetzten monatlichen Abschläge bleiben bis zur Endabrechnung für das Jahr 2020 weiterhin gültig. Eine Anpassung ist, in Abstimmung mit den Finanzbehörden, nicht erforderlich.
- Eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 ist nicht notwendig, somit müssen keine Zählerstände zum 30.06.2020 gemeldet werden.
Da im Bereich Abwasser keine Umsatzsteuer anfällt, bleiben die Gebühren im Abwasserbereich unverändert.