Haushaltssatzung für 2021 beschlossen
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.11.2020 einstimmig die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Greiz am 18.11.2020 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt am 09.12.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Greiz. Damit ist der Zweckverband pünktlich zum Jahresbeginn arbeitsfähig und kann notwendige Investitionsmaßnahmen ausschreiben und durchführen.
Der Wirtschaftsplan sieht für das Wirtschaftsjahr 2021 Ausgaben für bauliche Investitionen in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro vor. Davon entfallen rund 1,6 Mio. Euro auf den Betriebszweig Trinkwasserversorgung und rund 2,5 Mio. Euro auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.
Die wertmäßig größten geplanten Baumaßnahmen im Betriebszweig Trinkwasserversorgung stellen die weitere Erschließung des Wohngebietes Auma-West (2. Bauabschnitt – Jahnstraße und Weststraße – 250 T€) sowie die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Schopperstraße zwischen Alleestraße bis Dr. -Gebler-Platz als Gemeinschaftsmaßnahme (200 T€) dar.
Im Betriebszweig Abwasserbeseitigung steht der Anschluss weiterer Gebiete an zentrale Kläranlagen im Vordergrund. So sollen weitere Bauabschnitte der Maßnahmen
- „Anschluss Auma-West“ (2. Bauabschnitt – Jahnstraße und Weststraße 600 T€),
- „Ausbau Ortsnetz Tegau“ (450 T€),
- „Anschluss Unterer Ort Langenwetzendorf“ (150 T€) und
- „Südtangente Zeulenroda“ (Märien - 150 T€)
durchgeführt werden.
Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt rund 2,3 Mio. Euro erforderlich.
Der Wirtschaftsplan kann im Kundenzentrum des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Zeulenroda, Salzweg 3, 07937 Zeulenroda-Triebes zu den Sprechzeiten eingesehen werden.