Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Allgemeines

Abwasserdefinition

Laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser

  1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
  2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).

Unsere Aufgabe

Unsere Aufgabe ist es, das Abwasser im Verbandsgebiet gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen aufzufangen, abzuführen und nach dem Stand der Technik zu behandeln, um die natürliche Wasserqualität wiederherzustellen und es so in den Wasserkreislauf zurückzuführen.

Abwasserbehandlung

Das Abwasser gelangt durch Grundstückshausanschlüsse und Straßeneinläufe in die Abwasserkanäle und wird über Bauwerke und Pumpstationen in eine Kläranlage geleitet. In der Kläranlage wird die natürliche Wasserqualität wiederhergestellt. Um dies zu bewerkstelligen, durchläuft das Abwasser 3 Reinigungsverfahren

  1. mechanische/physikalische Reinigungsverfahren
  2. biologische Reinigungsverfahren
  3. chemische Reinigungsverfahren

Unter der Rubrik Abwassertechnische Anlagen/Kläranlage Zeulenroda finden Sie hierzu nähere Informationen.

Bereitschaftsdienst

036628 88-0
  • Wasserversorgungs- und
    Abwasserbehandlungswerke Zeulenroda
  • Salzweg 3
  • 07937 Zeulenroda-Triebes
ZählerstandsmitteilungZählerstand Bankverbindung Satzungen Logo Stadt Zeulenroda-Triebes