Abwasserdefinition
Laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser
- das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
- das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Unsere Aufgabe
Unsere Aufgabe ist es, das Abwasser im Verbandsgebiet gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen aufzufangen, abzuführen und nach dem Stand der Technik zu behandeln, um die natürliche Wasserqualität wiederherzustellen und es so in den Wasserkreislauf zurückzuführen.
Abwasserbehandlung
Das Abwasser gelangt durch Grundstückshausanschlüsse und Straßeneinläufe in die Abwasserkanäle und wird über Bauwerke und Pumpstationen in eine Kläranlage geleitet. In der Kläranlage wird die natürliche Wasserqualität wiederhergestellt. Um dies zu bewerkstelligen, durchläuft das Abwasser 3 Reinigungsverfahren
- mechanische/physikalische Reinigungsverfahren
- biologische Reinigungsverfahren
- chemische Reinigungsverfahren
Unter der Rubrik Abwassertechnische Anlagen/Kläranlage Zeulenroda finden Sie hierzu nähere Informationen.