Allgemeine Informationen
Öffentliche Abgaben werden grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt:
- Beiträge
- Gebühren
- Steuern
Durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda (ZV WAZ) werden sowohl Beiträge (nur im Abwasserbereich) als auch Gebühren (im Trink- und Abwasser) erhoben.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts werden die Beiträge und Gebühren zur Kostendeckung und nicht zur Gewinnerzielung erhoben.
Wofür Beiträge und Gebühren
Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben. Nach dieser Definition erhebt der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung im Verbandsgebiet Herstellungsbeiträge.
Gebühren werden für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben.
Danach erhebt der Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung (Grund-, Mengen-, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren).