Abwasserbeiträge
gemäß aktueller Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Beiträge zur Deckung des Herstellungsaufwandes für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung
- Bei Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage: 1,52 € pro m²gewichteter Grundstücksfläche.
- Bei Einleitung von nicht vorgereinigtem Schmutzwasser in die Kanalisation mit anschließender Behandlung in der Zentralkläranlage und ohne mögliche öffentliche Niederschlagswasserentsorgung: 1,25 € pro m²gewichteter Grundstücksfläche.
- Für die Einleitung von vorgereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser in die Kanalisation ohne zentrale Abwasserbehandlung: 1,15 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche.
- Für die Entsorgung des Fäkalschlamms aus privaten Grundstückskläranlagen und Behandlung des Räumgutes in der Zentralkläranlage: 0,10 € pro m² gewichteter Grundstücksfläche.