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Allgemeines

Trinkwasserdefinition

Laut Trinkwasserverordnung ist Trinkwasser:

  1. alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:
    1. Körperpflege und -reinigung,
    2. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
    3. Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
  2. alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

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  • Wasserversorgungs- und
    Abwasserbehandlungswerke Zeulenroda
  • Salzweg 3
  • 07937 Zeulenroda-Triebes
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