Bauherrenhilfe – Der Weg zu den Hausanschlüssen für Abwasser und Trinkwasser
Der jeweilige Hausanschluss stellt die Verbindung zwischen Ihrem Grundstück und dem öffentlichen Netz dar. Bevor dieser errichtet werden kann benötigen wir einige ANGABEN zu IHREM Bauvorhaben.
Alle Formblätter finden Sie auf unserer Internet-Seite: www.zv-waz.de/service-kontakt/downloads
Bitte beachten:
- Für Ihren geplanten Bauablauf berücksichtigen Sie bitte notwendige Bearbeitungszeiten des Zweckverbandes.
- Des Weiteren werden Genehmigungen anderer Behörden benötigt (zum Beispiel Straßensperrungen) und natürlich gibt es auch Witterungsbedingungen, welche den Bau verzögern können.
Deshalb:
- Beantragen Sie mindestens 8 Wochen vor Ihrem gewünschten Anschlusstermin die Anschlüsse!
1. Antrag auf
- Stellungnahme zur Wasserver- und Abwasserentsorgung (PDF-Dokument, 227,76 KB)
(bitte beachten Sie hierzu die vollständige Einreichung der geforderten Anlagen)
Sie erhalten darauf hin eine Stellungnahme des ZV WAZ, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
2. die Anträge auf
- Abwasserentsorgung/Änderung/Kündigung (PDF-Dokument, 178,58 KB) sowie
- Wasserversorgung/Änderung/Kündigung (PDF-Dokument, 242,15 KB)
als Bedarfsanmeldung reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt mit den Angaben Ihres Planers sowie Installateurs ein.
Insbesondere benötigen wir hierzu die geplante Lage des/der Abwasser-Kontrollschächte, den gewünschten Standort des Wasserzählers unter Beachtung der Anforderungen an den Hausanschlussraum (Freiflächen entsprechend DIN 1988 T2) sowie die Angaben der Ausführung zur Gebäudeeinführung.
Falls Sie Bauwasser benötigen, so beantragen Sie dies separat bei uns. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht zur Lieferung von Bauwasser verpflichtet sind und dies auch nicht bei jedem Grundstück im Voraus möglich ist. Beachten Sie den erforderlichen Schutz des Bauwasseranschlusses vor Frost, unbefugter Benutzung, Anfahren/Überfahren etc.
3. Herstellung der Anschlüsse durch den ZV WAZ bzw. dessen Vertragsunternehmen
Erst wenn alle Anträge vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen sowie alle notwendigen behördlichen Genehmigungen erteilt sind, kann mit der Ausführung begonnen werden.
Bauliche Voraussetzungen, welche vom Grundstückseigentümer erfüllt sein müssen:
- Freier Zugang zu den geplanten Leitungstrassen (keine Behinderungen durch Gerüste, gelagertes Baumaterial, Erdaushub, Baufahrzeuge etc.)
- das endgültige Oberflächenniveau des Außengeländes muss angegeben werden
- der Hausanschlussraum muss abschließbar und frostsicher sein
- die Wand am Standort des Wasserzählers muss geputzt bzw. ebenflächig sein
- die Bauteile der (Mehr)Sparteneinführung müssen beiliegen
4. Nach Herstellung Ihrer kundeneigenen Anlagen für Abwasser und Trinkwasser
reichen Sie die unterzeichneten Formblätter
- Erklärung über die fachgerechte Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlage (PDF-Dokument, 93,52 KB) sowie die
- Fertigmeldung der Wasserinstallation und Antrag auf Inbetriebsetzung (PDF-Dokument, 81,01 KB)
im ZV WAZ ein.
5. Danach erfolgt der Einbau des Wasserzählers durch den ZV WAZ.